Duales System in Kranken- und Pflegeversicherung
Dualer Krankenversicherungsmarkt (GKV/PKV)
Die Grundstruktur des deutschen Krankenversicherungsmarktes ist weltweit einzigartig: Während fast 90 Prozent der Bevölkerung einer Krankenkasse der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) angehören, haben die übrigen rund zehn Prozent – im Wesentlichen Beamte, Selbstständige und besserverdienende Arbeitnehmer – eine private Krankenversicherung (PKV).
Das WIdO befasst sich mit diesem Nebeneinander von GKV und PKV, das in mindestens dreifacher Hinsicht problematisch ist.
- Gesellschafts- und wettbewerbspolitisch: Unterschiedliche individuelle Wahlmöglichkeiten beim Krankenversicherungsschutz, die sich nach sachfremden Erwerbs- und Einkommenskriterien richten, sind gesellschaftspolitisch fragwürdig. Gleichzeitig lösen sie einen weithin unfruchtbaren Systemwettbewerb um die relativ kleine Gruppe wechselfähiger Versicherter aus, bei dem Qualität und Wirtschaftlichkeit der Gesundheitsversorgung keine nennenswerte Rolle spielen.
- Verteilungspolitisch: Ausgerechnet Privatversicherte, die im Vergleich zur Gesamtbevölkerung überdurchschnittlich gut verdienen und zugleich unterdurchschnittlich von gesundheitlichen Beeinträchtigungen betroffen sind, sind nicht an der solidarischen Finanzierung eines umfassenden Krankenversicherungsschutzes beteiligt.
- Allokationspolitisch: Das Nebeneinander unterschiedlicher Abrechnungs- und Honorarsysteme in der ambulanten ärztlichen Versorgung – Sachleistungsprinzip auf der Basis des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) in der GKV, Kostenerstattungsprinzip auf der Grundlage der Gebührenordnung Ärzte (GOÄ) in PKV und Beihilfe – erschweren sowohl die bedarfsgerechte räumliche Verteilung der Ärztinnen und Ärzte als auch einen primär an Behandlungserfordernissen orientierten Patientenzugang insbesondere zu ambulant tätigen Fachärzten, was zu längeren Wartezeiten auf einen Arzttermin führen kann.
Darüber hinaus werden in empirischen Analysen die spezifischen Beitragsregularien einzelner Versichertengruppen, wie Beamte und Selbständige in GKV und PKV untersucht und auf existierende strukturelle Schieflagen im dualen System aufmerksam gemacht.
Duales System in der Pflegeversicherung (SPV/PPV)
Bei der Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung im Jahr 1994 hat der Gesetzgeber im Wesentlichen die Zugehörigkeiten zur GKV und PKV in das System der gesetzlichen Pflegeversicherung übertragen. Wie in der GKV erfolgt die Finanzierung in der sozialen Pflegeversicherung (SPV) nach dem Umlageverfahren über einkommensabhängige Beiträge der Mitglieder. In der privaten Pflegepflichtversicherung (PPV) wird hingegen das Kapitaldeckungsverfahren angewendet und die Prämien nach dem Pflegerisiko berechnet. Im Unterschied zum dualen System in der Krankenversicherung bestehen allerdings keine Unterschiede hinsichtlich der Pflegeleistungen zwischen SPV und PPV.
Fragen zur Ausgewogenheit der Kostenbelastung in den beiden Teilsystemen der gesetzlichen Pflegeversicherung bilden daher einen Schwerpunkt der Analysen des WIdO. So untersucht das WIdO empirisch, wie sich aufgrund der unterschiedlichen Versichertenstrukturen die Beitragsbelastungen in den beiden Teilsystemen entwickeln. Sowohl große repräsentative Bevölkerungsumfragen wie z.B. der vom DIW herausgegebene sozio-oekonomische Panel (SOEP) als auch amtliche Daten der Pflegestatistik und des BMG dienen als Datenbasis für diese Analysen. In bisherigen Studien wurde auf die unterschiedliche Pflegeprävalenz der Versicherten in SPV und PPV aufmerksam gemacht, was über mehrere Dekaden hinweg bis heute zu einer höheren Belastung der SPV-Versicherten führt.