Heilmitteltherapie

Welche Leistungen sind das und wer nimmt sie in Anspruch?

Als Heilmittel bezeichnet man die Maßnahmen der physikalischen Therapie, Ergotherapie, Stimm-, Schluck-, Sprech- und Sprachtherapie (SSSST), Podologie und Ernährungstherapie. Heilmittelleistungen werden zur Heilung oder Linderung einer Krankheit, zur Verhütung von Pflegebedürftigkeit oder – bei Kindern – zur Unterstützung der Entwicklung vom Arzt verordnet.

Gesetzlich Krankenversicherte haben einen rechtlichen Anspruch auf die Versorgung mit Heilmitteln (§ 32 SGB V). Welche Maßnahmen verordnungsfähig sind, ist in der Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses festgelegt. Im Heilmittelkatalog, der Bestandteil der Heilmittel-Richtlinie ist (zweiter Teil: Zuordnung der Heilmittel zu Indikationen), sind den Erkrankungen und Beschwerdebildern die jeweils verordnungsfähigen Leistungen zugeordnet. Ausschließlich dafür qualifizierte und zugelassene Therapeuten dürfen diese Leistungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen erbringen.

Das WIdO analysiert die Heilmittelversorgung in Deutschland

Etwa drei Prozent der Leistungsausgaben der gesetzlichen Krankenkassen werden für Heilmittel aufgewendet. Das sind mehr als zehn Milliarden Euro. Um die Heilmittelversorgung und die Inanspruchnahme zu analysieren, führt das WIdO im AOK-Heilmittel-Informations‑System (AOK-HIS) die entsprechenden Daten aller AOK-versicherten Patienten anonymisiert in einer zentralen Datenbank zusammen.

Mit diesem Transparenzprojekt unterstützt das WIdO Controlling- und Benchmarkprozesse, Beratungsvorhaben und Forschungsprojekte zu Heilmittelbehandlungen beziehungsweise Heilmittelbehandlungen als Teil multimodaler Therapiekonzepte. Ausgewählte Kennzahlen der Versorgung werden jährlich im Heilmittelbericht der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

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